Windpark Sechsmorgen
In den Ortsgemeinden Birken-Honigsessen und Katzwinkel
Die Ortsgemeinden befinden sich in der Verbandsgemeinde Wissen/Sieg im Landkreis Altenkirchen (Ww.).
Geplante Anlagen
6-7 WEA
Anlagenleistung des Windparks
~ 81 GWh
Einnahmen der Kommunen
162.000 € jährlich
Ein Projekt für Versorgungssicherheit, Klimaschutz und regionale Wertschöpfung
Mit Blick auf die Endlichkeit fossiler Brennstoffe und der gleichzeitigen Gefahren, welche von atomaren Kraftwerken ausgehen, haben sich die Verbandsgemeinden Altenkirchen-Flammersfeld, Hamm, Kirchen und Wissen sowie die Kommunale Energieprojekte Daaden-Herdorf AöR mit der EAM Natur Energie GmbH, zur Westerwald/Sieg-Energie GmbH & Co. KG (WSE) zusammengeschlossen, um im Zuge der Energiewende regenerativen Strom für die Bürgerinnen und Bürger der Region nachhaltig zu erzeugen. Die Stromerzeugung unterliegt dem Grundgedanken der Daseinsvorsorge.
Als erstes größeres Projekt im Bereich der Windenergie plant die WSE den Windpark „Sechsmorgen“ mit bis zu 7 Windkraftanlagen auf dem Gebiet der Ortsgemeinden Birken-Honigsessen und Katzwinkel in der Verbandsgemeinde Wissen. Um sichere Erträge gewährleisten zu können, führen wir eine Windmessung durch, die über ein gesamtes Jahr die Windgeschwindigkeit am Standort misst. Im Weiteren werden diverse Gutachten durchgeführt, um einen sicheren Betrieb der Anlagen zu gewährleisten. Details können Sie den weiteren Seiten entnehmen.
Für uns als Westerwald/Sieg-Energie ist hierbei wichtig: „Von der Region für die Region“!
Regionaler Raumordnungsplan
Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und der damit notwendigen Energiewende wurden auf Bundesebene ambitionierte Ziele zur Flächenausweisung formuliert, um den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter voranzutreiben. Mit Inkrafttreten des „Wind-an-Land-Gesetz“ wurden die Bundesländer dazu verpflichtet, bestimmte Anteile der Landesfläche zeitlich gestaffelt für die Windenergie an Land bereitzustellen. Die Umsetzung wurde durch die Landesgesetzgeber konkretisiert. Durch das Landeswindenergiegebietegesetz (LWindGG) vom 18. März 2024 wurde die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald verpflichtet, innerhalb bestimmter Fristen entsprechende Flächenbeitragswerte als Windenergiegebiete im regionalen Raumordnungsplan (RROP) auszuweisen. Aufgrund dessen findet derzeit die Teilfortschreibung „Erneuerbare Energien“ des Regionalen Raumordnungsplans statt, in der die Potenzialfläche des Windparks „Sechsmorgen“ als Vorranggebiet in Teilen dargestellt ist. Für weitere Informationen verweisen wir auf die Ausführungen der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald.
900 Meter
Siedlungabstand
3.100 Co²-Äquivalente
je Windrad je Jahr
0,6 Hektar
Dauerhafte Rodungsfläche je WEA
Wind und Wald
Um das gesetzlich verankerte Ziel zu erreichen, 2 % der Bundesfläche für Windenergie auszuweisen, sind Waldstandorte oft unverzichtbar. Gerade in waldreichen Gebieten (Waldanteil LK Altenkirchen: 64%; Rheinland-Pfalz: 43 %; Deutschland: 32 %) lässt sich der Windenergieausbau kaum allein auf Offenlandflächen realisieren. Deshalb steht in Rheinland-Pfalz knapp jedes dritte Windrad im Wald (Stand 2024: 527 von 1.783 Anlagen; Vorlage 18/7418 Landtag RLP vom 16.05.2025).
Die Waldungen im Wildenburger Land charakterisieren die Landschaft und bieten einen wertvollen Lebensraum. Windräder auf Waldstandorten erleichtern die Einhaltung gesetzlicher Abstandsvorgaben zu den Siedlungen (900 m) und können die optische sowie akustische Beeinträchtigung für die Bevölkerung reduzieren. Moderne Anlagen sind so hoch, dass sie die Baumkronen weit überragen und auf den exponierten Höhenzügen von besonders günstigen Windbedingungen profitieren. Der grobe Vergleich der CO₂-Speicherleistung des Waldes mit der CO₂-Vermeidungsleistung der Windenergie zeigt, dass der potenzielle Verlust an Kohlenstoffspeicher durch Herstellung, Nutzung und Entsorgung einer WEA (rund 400 Tonnen CO₂-Äquivalente) bereits im ersten Betriebsjahr mehr als ausgeglichen wird: Eine WEA vermeidet im Durchschnitt rund 3.100 Tonnen CO₂-Äquivalente pro Jahr, also mehr als das Siebenfache. Damit übertrifft die Windenergie die CO₂-Speicherleistung der beanspruchten Waldfläche kurzfristig deutlich, in den darauffolgenden Jahren sogar um ein Vielfaches (Lauf, T., Memmler, M., Schneider, S. (2025): Emissionsbilanz erneuerbarer Energieträger – Bestimmung der vermiedenen Emissionen im Jahr 2023. Climate Change 03/2025. UBA – Umweltbundesamt (Hrsg.). Dessau-Roßlau).
Bevor Windräder im Wald errichtet werden, müssen die verschiedenen gesellschaftlichen Belange durch die Genehmigungsbehörden sorgfältig gegeneinander abgewogen und in einer vorgeschriebenen Einzelfallprüfung nachgewiesen werden, dass bei Bau und Betrieb keine erheblichen Schäden zu befürchten sind. Diese Einzelfallprüfung lassen wir derzeit (Frühjahr 2026) durchführen, sodass Aussagen zu den optimalen Anlagenstandorten und die erforderlichen Zuwegungen noch nicht getroffen werden können. Wir wollen aber die Rodung alter, naturschutzfachlich hochwertiger Bestände weitestgehend vermeiden. Wälder mit besonders hohem Schutzstatus (z.B. Nationalparks, Natura 2000-Schutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturwaldzellen) sind von den Planungen nicht betroffen.
Durchschnittlich müssen 0,6 ha Wald für den Bau eines Windrades dauerhaft und weitere 0,44 ha für die Dauer der Bauarbeiten (z.B. für Arbeits- und Montagetätigkeiten) vorübergehend gerodet werden, sodass für den Windpark "Sechsmorgen" etwa 7 ha Ersatzaufforstungen als Ausgleich im Naturraum erwartet werden. Wir beabsichtigen diese Erfahrungswerte zu unterschreiten, indem wir die Anlagenstandorte an bestehenden Forstwegen orientieren und Windräder bevorzugt auf Kalamitätsflächen positionieren. Darüber hinaus soll für die Anfuhr der Rotorblätter ein sog. "Selbstfahrer" eingesetzt werden, der engere Kurvenradien bewerkstelligt und somit den Flächenbedarf weiter reduziert.
Um die Rodungsflächen des Windparks "Sechsmorgen" in Relation zu setzen: Über 2.000 ha Wald sind im Verlauf der Dürrejahre 2018 ff. im Wildenburger Land abgestorben. Mehr als 900.000 ha Wald gingen seitdem klimabedingt in ganz Deutschland verloren, während die Standorte aller Windräder in Deutschland derzeit eine tatsächliche Standfläche (Fundamente und Wege) von etwa 20.000 ha einnehmen. So wollen wir mit dem Windpark "Sechsmorgen" zeigen, dass nachhaltige Waldwirtschaft und aktiver Klimaschutz zusammengehen und dass beide der Erhaltung unserer Lebensgrundlagen dienen.
Schall und Schatten

Für den geplanten Windpark „Sechsmorgen“ haben wir hierzu eine Karte erstellt, die die entsprechenden Werte darstellt und aufzeigt welche Orte betroffen sind. Orte, für welche mit Schallwerten über den Grenzwerten zu rechnen ist, werden durch die Drosselung der Anlagen entlastet.
Grundsätzlich verursacht eine Windenergieanlage Geräusche in verschiedenen Frequenzbereichen. Damit die Geräusche nicht zur Belastung für Anwohnende werden, müssen bestimmte Grenzwerte eingehalten werden, die durch die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (inkludiert im Bundes-Immissionsschutzgesetz) vorgegeben sind. In der untenstehenden Grafik ist zu sehen, wie die Lärmwerte der Windkraftanlagen einzuordnen sind. Oberstes Kriterium hierbei ist, das die gemessenen Immissionswerte an den jeweiligen Orten nicht überschritten werden.
Hierzu wird im Zuge des Genehmigungsverfahrens ein unabhängiges Gutachten erstellt, dass die Schallemissionen bewertet und überprüft, wo die Grenzwerte etwa überschritten werden könnten.
Wenn es für bestimmte Gebäude / Siedlungen zu einer Überschreitung der Werte kommt, muss die Anlage gedrosselt werden um die maximalen Tages- und Nachtwerte nicht zu überschreiten.
Weiterhin ist zu bedenken, dass es sich um Grenzwerte handelt. Eine Windkraftanlage verursacht in 200m Entfernung einen Schallwert von ca. 50 dB(A) unter Volllast. Da es nicht immer gegeben ist, dass die Anlage unter Volllast läuft, besteht auch nicht immer dieser Schallwert.

Neben dem Schall werfen die Anlagen auch einen Schatten. Der Schatten wird durch die Anlagen und auch durch die drehenden Rotorblätter verursacht. Ebenso wie für den Schall gibt es auch für den Schatten Auflagen, die im Genehmigungsverfahren einzuhalten sind.
Das Immissionsschutzgesetz schreibt vor, dass ein Wohnhaus am Tag nicht länger als 30 min und im Jahr nicht länger als 8 Stunden beschattet werden darf. Hierbei sind die Planer zu dem Worst-Case-Szenario verpflichtet.
Sprich, es wird davon ausgegangen, dass:
- Die Sonne immer scheint von Sonnenauf- bis untergang an 365 Tagen im Jahr
- Der Rotor richtet sich nicht nach dem Wind, sondern immer zur Sonne aus
- Die Anlage ist immer in Betrieb

Auf diesen Grundlagen werden die Schattenwürfe der Anlagen berechnet und dargestellt. Werden die Grenzwerte überschritten, also wird die 31. Minute am Tag erreicht, in der eine Anlage Schatten wirft wird die Anlage automatisch abgeschaltet. Dasselbe gilt für die Jahressumme, wird also festgestellt, dass im gesamten Jahr das Wohnhaus mehr als 8 Stunden beschattet wurde, wird die Anlage künftig in jedem Schattenwurffall abgeschaltet.
Auch hierzu haben wir eine Karte erstellt, um zu zeigen, wie die Auswirkungen sein können und
welche Siedlungen / Ortschaften betroffen sind.
Wie für den Schall wird auch für den Schattenwurf ein unabhängiges Gutachten erstellt, welches im Zuge des Genehmigungsverfahrens beurteilt wird.
Naturschutz und Landschaftsschutz
Die Grundlage für die Sicherung des Arten- und Naturschutzes bildet in Deutschland das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Für Landschaftsschutzgebiete besteht seit Anfang des Jahres 2023 eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit Windenergie. Der neu eingeführte § 26 Abs. 3 BNatSchG soll laut Gesetzesbegründung die Flächenverfügbarkeit für den Ausbau der Windenergie an Land erhöhen. In Landschaftsschutzgebieten können demnach Windkraftanlagen entstehen. Zusätzliche Ausnahme- oder Befreiungstatbestände nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung oder § 67 BNatSchG müssen nicht mehr erfüllt werden.
Hinsichtlich der vorherrschenden Vogelarten wurde ein Fachbüro mit der Erfassung und Kartierung im gesamten geplanten Anlagegebiet zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten sowie unterschiedlichen Jahreszeiten beauftragt. Die Ergebnisse der Untersuchungen fließen in die Standortfindung der Windkraftanlagen mit ein, um eine Verletzung der Verbotstatbestände nach Bundesnaturschutzgesetz auszuschließen.
Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sind neben den Fachgutachten zu Vögeln (Avifauna), Fledermäusen und anderen Arten wie Wildkatze und Haselmaus, ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine spezielle Artenschutzprüfung erforderlich, welche von entsprechenden Fachbüros erstellt werden.
Im Rahmen der Kartierungen sind ausgebildete Landschaftsökologen zu verschiedenen Tages- und Nachtzeiten sowie unterschiedlichen Jahreszeiten unterwegs, um Vogelarten aufzunehmen und ihre mögliche Beeinträchtigung zu erfassen. Die Ergebnisse der Kartierungen werden in den mit dem Genehmigungsantrag vorzulegenden Fachgutachten zusammengestellt und ausgewertet und bei der Planung der Standorte entsprechend berücksichtigt, um eine Verletzung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG auszuschließen.
Weiterhin werden konkrete Maßnahmen an den Windrädern zum Schutz der gegebenenfalls beeinträchtigten Arten abgeleitet, wie etwa nächtliche Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen zu bestimmten Zeitpunkten.
Ziel dieser Untersuchungen und Maßnahmen ist es, den Eingriff möglichst eingriffsminimierend vorzunehmen und Natur und Landschaft bestmöglich zu schützen.
Der wohl häufigste Vorwurf, der sich gegen Windräder richtet, betrifft die Gefahren für Vögel und Fledermäuse. Tatsache ist, dass sie von den Rotorblättern verletzt oder getötet werden können, wenn ihre Flughöhe auf derselben Ebene liegt. Angenommen werden Kollisionen in der Größenordnung von 100.000 Vögeln pro Jahr mit Windrädern (zum Vergleich: Pro Jahr werden 100 Mio. Kollisionen von Vögeln an Glasscheiben und 70 Mio. Vögel im Straßenverkehr angenommen; Lachmann, L.: Das große Vogelsterben: Faktum oder Fake? In: M.C.M. Müller (Hrsg.): Viele Vögel sind schon weg. Vogelsterben und Biodiverität – Ursachen und Gegenmaßnahmen, Loccumer Protokolle 63/2017, Rehburg-Loccum 2018).
Besonders betroffen sind Arten wie der Abendsegler oder der Rotmilan, bei denen die Sterblichkeit durch Windräder das Risiko einer Abnahme des Gesamtbestandes erhöhen kann. Deshalb ist der Abgleich der Vorkommen solcher Arten mit den potentiellen Windenergiestandorten für die Vereinbarkeit von Artenschutz und Energiewende so wichtig. Es ist heute Stand der Technik, das die Windräder in den Jagdzeiten der Fledermäuse (nachts bei Schwachwind, hauptsächlich im Sommer) automatisch abgeschaltet werden.
Wertminderung bei Immobilien
Die Höhe eines möglichen Wertverlustes von Grundstücken in der Umgebung von Windenergieanlagen ist schwer pauschal bezifferbar. Die Ursache hierfür liegt zum Großteil an der subjektiven Wahrnehmung der Windräder und der umgebenden Landschaft. Grundsätzlich sind die Auswirkungen von Windenergieanlagen wie andere Umwelteinflüsse zu bewerten. Sie stellen nur einen unter vielen, auf eine Wohnlage wirkenden Einflussfaktor dar, deren Differenzierung methodisch mit vielen Unsicherheiten behaftet ist. Primär wertbestimmend ist auf dem Immobilienmarkt die demografische Entwicklung vor Ort, der die Experten den nachhaltigsten Einfluss auf die Preisentwicklung zuschreiben.
Sind Windkraftanalagen bereits in das Landschaftsbild integriert, so empfinden Anwohnende und potenzielle Käufer diese als weniger oder gar nicht störend. Dies spiegelt sich im Faktencheck der Energieagentur NRW GmbH wider.
Zum Download des Faktenchecks
Rückbau
Eine Windkraftanlage ist auf eine Lebensdauer von 25 Jahren ausgelegt. Wie auch beim Auto werden verschiedene Komponenten erneuert, die dem Verschleiß unterliegen. Andere Komponenten werden jährlich geprüft, um die Anlagensicherheit über den Lebenszeitraum zu gewährleisten.
Nach 25 Jahren kann über Weiterbetriebsgutachten geprüft werden, ob die Anlage noch länger betrieben werden kann, oder ob z.B. verschlissene Bauteile ausgetauscht werden müssen, um einen Weiterbetrieb zu ermöglichen. Sofern ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb nicht gewährleistet werden kann, kommt es zu einem Rückbau der Anlage. Damit der Rückbau auch wirklich nach der Lebensdauer erfolgt, muss der Betreiber während der Laufzeit Rückstellung für den Rückbau bilden. Vor Baubeginn muss der Betreiber zudem eine Bankbürgschaft bei der Genehmigungsbehörde hinterlegen.
Dabei verpflichtet sich der Betreiber die Anlagen vollumfänglich zurückzubauen. Moderne Produktionsketten ermöglich einen immer höheren Anteil an recyclingfähigem Material. So sind moderne Windenergieanlagen über 90 % recyclebar.
Die hauptsächlichen Komponenten bestehen aus Stahl und Beton und können zu 100 %. Auch im Bereich der Rotorblätter werden große Fortschritte erzielt, so setzen Hersteller mittlerweile auf Materialien, die sich besser trennen lassen und somit dem Stoffkreislauf wieder zugeführt werden können.
Damit der Rückbau auch wirklich nach der Lebensdauer erfolgt, ist der Betreiber zu einer Rückstellung und Bankbürgschaft verpflichtet, die bereits ab Tag 1 hinterlegt werden muss. Die Rückstellung und Bankbürgschaft werden auch im Genehmigungsbescheid verpflichtend verankert. Somit ist gewährleistet, dass die jeweiligen Anlagen nach Ablauf der Lebensdauer zurückgebaut werden und die finanziellen Mittel dazu auch nach 25 Jahren gegeben sind.










